Hydraulik Verbindungselemente 2016
Einfach verbindlich. Haberkorn Verhaltenskodex für Lieferanten. Nachhaltigkeit muss immer Teil des Kerngeschäftes sein. Als technischer Händler übernehmen wir die Verantwortung für die gesamte Supply Chain unserer Produkte. Neben den üblichen Qualitätschecks der Produkte überprüft Haberkorn auch die Einhaltung von Mindest- standards bei Arbeitsbedingungen und Umweltschutz. Dazu haben wir auf Basis anerkannter Regelwerke wie BSCI, UN Global Compact und ILO einen, für alle Lieferanten verpflichtenden, Haberkorn Verhaltenskodex für Lieferanten ausgearbeitet. Unsere Lieferanten haben die Einhaltung des Haberkorn Verhaltenskodex mit ihrer Unterschrift bestätigt. Ver- trauen ist gut, Kontrolle ist besser. Deshalb stellen wir über regelmäßige Gespräche, vertiefende Fragestel- lungen bzw. über Audits die Einhaltung des Haberkorn Code of Conduct sicher. HABERKORNVERHALTENSKODEXFÜRLIEFERANTEN 1 Gesetze,Konventionen,NormenundBranchenstandardswerden eingehalten. UnsereLieferanten verpflichten sich, alle geltenden nationalenGesetze undVerordnungen, sowie Konventionen,Normen undBranchenstandards in denBereichen geschäftliche Integrität, Menschenrechte,Arbeitsnormen,Umweltschutz,ArbeitssicherheitundGesundheitsschutz einzuhalten. In jedemFall sind diejenigenRegelungen anzuwenden,welche die strengeren Anforderungen stellen. 2 Eswird keineKinderarbeit eingesetzt. Unsere Lieferanten verpflichten sich, dieRegelungen derUN über dieRechte vonKindern zu beachten. Insbesondere verpflichten sie sich zurEinhaltung desMindestalters fürdieZulassung zur Beschäftigungund ausbeuterischeKinderarbeit zu verbieten bzw. unverzüglichMaßnahmen dagegen zuergreifen. 3 Esbesteht keinEinsatzvonZwangsarbeit. Niemandwird gegen seinenWillen beschäftigt oder zurArbeit gezwungen.DerEinsatz von Zwangsarbeit,Zwangsknechtschaft oderunfreiwilligerGefängnisarbeit sowie anderweitig unter physischem oder psychischemDruck verpflichteterArbeit ist verboten. 4 UnmenschlicheBehandlung ist verboten. Jeglicher körperlicherMissbrauch oderDisziplinierung,Freiheitsberaubung, physische oder psychischeBestrafung,Androhung vonGewalt, sexuelleund anderweitigeBelästigung und verbale Beschimpfung sowie andereFormen derEinschüchterung sind verboten. 5 Eswird keineDiskriminierungpraktiziert. UnsereLieferantenanerkennen und beachten dasRecht jederPerson aufChancengleichheit in allenAspektenderBeschäftigungwieEinstellung,Vergütung,Zulassung zurWeiter- und Fortbildung,Beförderung,Beendigung desArbeitsverhältnisses oderPensionierung,unabhängig von seiner ethnischen und sozialenHerkunft,Nationalität,Religion,Alter,Ehestand,Geschlecht, sexuellerOrientierung,Behinderung,politischerÜberzeugung oderGewerkschaftsmitgliedschaft. 6 DieVereinigungsfreiheitunddasRecht aufKollektivverhandlungenwerden respektiert. Unsere Lieferanten anerkennen und beachten dasRecht ihrerBeschäftigten, sich zu versammeln, eineGewerkschaft ihrerWahl zu gründen und gemeinsamTarifverhandlungendurchzuführen. Mitglieder vonArbeitnehmerorganisationen oderGewerkschaftenwerdenweder benachteiligt noch bevorzugt und haben dieMöglichkeit, ihre repräsentativeFunktion amArbeitsplatz auszuführen. In Ländern,wo dasVereinigungsrecht undRecht aufKollektivverhandlungen aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen eingeschränktwird, nimmt derArbeitgeber eine offeneHaltung gegenüber der Entwicklung gleichberechtigterMittel für freieVereinigungen undVerhandlungen ein. 7 DieArbeitsbedingungen sind sicherundhygienisch. Unsere Lieferanten verpflichten sich, alle erforderlichenMaßnahmen imRahmen der nationalen Bestimmungen undBranchenstandards zuergreifen, um ihrenBeschäftigten sichere, gesundeund hygienischeArbeitsbedingungen (und – soweit vorhanden – sichereWohnbedingungen) zu bieten. Esmüssen angemessene und präventiveSchritte unternommenwerden, umArbeitsunfälle oder Gesundheitsschädigungen, diemitderArbeit inVerbindung stehen, zu verhindern.Dazu gehörtein regelmäßigesGesundheits- undSicherheitstraining fürdieBeschäftigten.DieVerantwortung für Arbeitssicherheit undGesundheitsschutz sollbei einemVertreter desManagements liegen. 8 DieArbeitszeiten sindnichtüberhöht. Unsere Lieferanten verpflichten sich dazu,dass dieArbeitszeitmitden geltenden nationalen Gesetzen oderBranchenstandardsübereinstimmt, je nachdem,wo der größereSchutzgeboten wird.Überstunden sind jedenfalls freiwillig, dürfen nicht in überhöhtemMaße eingefordertwerden und sind zu vergüten. Stand: 11.05.2012 2 Haberkorn Verhaltenskodex (Code of Conduct) für Lieferanten Sehr geehrte Damen und Herren! DerHaberkornVerhaltenskodex für Lieferanten ist einwichtigerBestandteil unserer Nachhaltigkeitsstrategie, die auf demwertschätzendenUmgangmitMitarbeitern, derbewussten Gestaltung unseresSortiments und ressourcenschonendenProzessen beruht. Indemwir uns in unserenAktivitäten konsequent an diesendreiSäulen orientieren, schaffenwir - gemeinsammit unseren Lieferanten - einenMehrwert fürGesellschaft, Lebensraum und das Unternehmen. Die systematischeUmsetzung und konsequenteEinhaltung desVerhaltenskodexbetrachtenwir als einen Wegder kontinuierlichenWeiterentwicklung, denwir gemeinsammit unseren Lieferanten gehenmöchten. UnserVerhaltenskodex orientiert sich an denUN-Menschenrechtskonventionen, den Konventionen der InternationalenArbeitsorganisation (ILO) sowiedenPrinzipien desUNGlobalCompact. Er definiertunsereAnforderungen,diewir an unsere Lieferanten imBereich derMenschenrechte, Arbeitsnormen,Umweltschutz und der Integrität stellen. Wirgehendavon aus,dassSie alsunserLieferantdieseAnforderungen erfüllenundbittenSiemit derUnterschrifteinesZeichnungsberechtigtendieAnerkennungdesHaberkornVerhaltenskodex zubestätigen. Mit freundlichenGrüßen Dr.WolfgangBlum Vorstandsvorsitzender HaberkornHoldingAG Hiermit bestätigenwir dieAnerkennung desHaberkornVerhaltenskodex fü Lief rant nalsTeilder GeschäftsbeziehungenmitHaberkorn. ________________ ___________________ _______________________ Ort Datum Unternehmen ________________ ___________________ _______________________ Name Funktion Unterschrift Stand: 11.05.2012 1
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